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   VGH Baden-Württemberg, 30.03.1990 - 1 S 619/87   

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VGH Baden-Württemberg, 30.03.1990 - 1 S 619/87 (https://dejure.org/1990,3889)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.03.1990 - 1 S 619/87 (https://dejure.org/1990,3889)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. März 1990 - 1 S 619/87 (https://dejure.org/1990,3889)
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Wasseranschluß für Schweinemast

§ 10 Abs. 2 Satz 2 GemO, (nach der hier einschlägigen Satzung:) kein Anspruch auf Anschluß, wenn Durchleitung durch fremde Grundstücke nicht rechtlich gesichert ist, "abstrakte" Ansprüche nach § 7e NRG oder § 88 Abs. 2 WasserG reichen nicht

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erschließung eines Grundstückes - Anspruch auf Anschluß an öffentliche Wasserversorgung - Erschließungsangebot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1990, 502
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 44.84

    Verdichtung der gemeindlichen Erschließungsaufgabe zur Erschließungspflicht bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.03.1990 - 1 S 619/87
    Insofern modifiziert § 3 Abs. 1 WAS den in § 1 Abs. 2 WAS niedergelegten Grundsatz, wonach grundsätzlich weder ein Rechtsanspruch auf Erschließung (vgl. § 123 Abs. 3 BauGB und dazu BVerwG, Urteil vom 4.10.1974, Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 11, vom 6.2.1985, BauR 1985, 310, Urteil vom 21.2.1986, NVwZ 1986, 646; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 4.7.1980 -- II 653/79 -- VBlBW 1981, 161, und vom 15.4.1982 -- 2 S 1414/80 -- VBlBW 1982, 301) noch ein Anspruch des einzelnen auf die Errichtung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen besteht (Kunze/Bronner/Katz/v. Rotberg, GemO, RdNr. 14 zu § 10; Seeger/Wunsch, Kommunalrecht in Bad.-Württ., 5. Aufl., S. 101).

    Demgemäß ist es der Beklagten derzeit mangels Anschlußmöglichkeit aus Rechtsgründen verwehrt, das Angebot anzunehmen und damit das aus ihrer Planungshoheit folgende Recht aus der Hand zu geben, in eigener Verantwortung über die Erschließung ihres Gemeindegebiets und die Erweiterung ihrer öffentlichen Einrichtungen zu entscheiden (§§ 2 Abs. 1, 10 Abs. 2 Satz 1 GemO, 123 Abs. 1 BauGB; vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 27.3.1968, Buchholz 406.11 § 123 Nr. 2; Beschluß vom 2.2.1978, BRS 37, 18; Urteil vom 6.2.1985, aaO.; Urteil vom 21.2.1986, aaO.).

  • BVerwG, 30.08.1985 - 4 C 48.81

    Mindestanforderungen an die Sicherung einer ausreichenden Erschließung; Pflicht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.03.1990 - 1 S 619/87
    Wie dementsprechend in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den §§ 30 ff. BauGB geklärt ist, vermag ein Erschließungsangebot die mangelnde Erschließung in bauplanungsrechtlicher Hinsicht nicht zu ersetzen, wenn es sich aus rechtlichen Gründen nicht eignet, die Erschließung wahrhaft zu sichern, d.h. einen Zustand herbeizuführen, der in seiner Verläßlichkeit die fehlende Erschließung gleichsam ersetzt (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 10.9.1976, NJW 1977, 405, 407; Urteil vom 30.8.1985, NVwZ 1986, 38, 39; Urteil vom 7.2.1986, NJW 1986, 2775).
  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.84

    Entbehrlichkeit der Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Bindungswirkung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.03.1990 - 1 S 619/87
    Wie dementsprechend in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den §§ 30 ff. BauGB geklärt ist, vermag ein Erschließungsangebot die mangelnde Erschließung in bauplanungsrechtlicher Hinsicht nicht zu ersetzen, wenn es sich aus rechtlichen Gründen nicht eignet, die Erschließung wahrhaft zu sichern, d.h. einen Zustand herbeizuführen, der in seiner Verläßlichkeit die fehlende Erschließung gleichsam ersetzt (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 10.9.1976, NJW 1977, 405, 407; Urteil vom 30.8.1985, NVwZ 1986, 38, 39; Urteil vom 7.2.1986, NJW 1986, 2775).
  • BVerwG, 10.09.1976 - 4 C 5.76

    Anforderungen an die Zulässigkeit von Veränderungssperren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.03.1990 - 1 S 619/87
    Wie dementsprechend in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den §§ 30 ff. BauGB geklärt ist, vermag ein Erschließungsangebot die mangelnde Erschließung in bauplanungsrechtlicher Hinsicht nicht zu ersetzen, wenn es sich aus rechtlichen Gründen nicht eignet, die Erschließung wahrhaft zu sichern, d.h. einen Zustand herbeizuführen, der in seiner Verläßlichkeit die fehlende Erschließung gleichsam ersetzt (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 10.9.1976, NJW 1977, 405, 407; Urteil vom 30.8.1985, NVwZ 1986, 38, 39; Urteil vom 7.2.1986, NJW 1986, 2775).
  • BVerwG, 02.02.1978 - 4 B 122.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.03.1990 - 1 S 619/87
    Demgemäß ist es der Beklagten derzeit mangels Anschlußmöglichkeit aus Rechtsgründen verwehrt, das Angebot anzunehmen und damit das aus ihrer Planungshoheit folgende Recht aus der Hand zu geben, in eigener Verantwortung über die Erschließung ihres Gemeindegebiets und die Erweiterung ihrer öffentlichen Einrichtungen zu entscheiden (§§ 2 Abs. 1, 10 Abs. 2 Satz 1 GemO, 123 Abs. 1 BauGB; vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 27.3.1968, Buchholz 406.11 § 123 Nr. 2; Beschluß vom 2.2.1978, BRS 37, 18; Urteil vom 6.2.1985, aaO.; Urteil vom 21.2.1986, aaO.).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.1982 - 2 S 1414/80

    Zum Anspruch auf Herstellung einer Entwässerungsanlage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.03.1990 - 1 S 619/87
    Insofern modifiziert § 3 Abs. 1 WAS den in § 1 Abs. 2 WAS niedergelegten Grundsatz, wonach grundsätzlich weder ein Rechtsanspruch auf Erschließung (vgl. § 123 Abs. 3 BauGB und dazu BVerwG, Urteil vom 4.10.1974, Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 11, vom 6.2.1985, BauR 1985, 310, Urteil vom 21.2.1986, NVwZ 1986, 646; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 4.7.1980 -- II 653/79 -- VBlBW 1981, 161, und vom 15.4.1982 -- 2 S 1414/80 -- VBlBW 1982, 301) noch ein Anspruch des einzelnen auf die Errichtung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen besteht (Kunze/Bronner/Katz/v. Rotberg, GemO, RdNr. 14 zu § 10; Seeger/Wunsch, Kommunalrecht in Bad.-Württ., 5. Aufl., S. 101).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.04.1980 - 3 S 365/80

    Zur ausreichenden Erschließung iSd BBauG § 35

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.03.1990 - 1 S 619/87
    Im Urteil vom 10. April 1980 (3 S 365/80) führte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg aus, die Erschließung des Vorhabens sei nicht gesichert, weil ungewiß sei, ob der geplante Schweinemaststall an die gemeindliche Wasserversorgung angeschlossen werden könne.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.1980 - II 653/79

    Rechtsanspruch auf Durchführung von Erschließungsmaßnahmen; Mängel der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.03.1990 - 1 S 619/87
    Insofern modifiziert § 3 Abs. 1 WAS den in § 1 Abs. 2 WAS niedergelegten Grundsatz, wonach grundsätzlich weder ein Rechtsanspruch auf Erschließung (vgl. § 123 Abs. 3 BauGB und dazu BVerwG, Urteil vom 4.10.1974, Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 11, vom 6.2.1985, BauR 1985, 310, Urteil vom 21.2.1986, NVwZ 1986, 646; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 4.7.1980 -- II 653/79 -- VBlBW 1981, 161, und vom 15.4.1982 -- 2 S 1414/80 -- VBlBW 1982, 301) noch ein Anspruch des einzelnen auf die Errichtung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen besteht (Kunze/Bronner/Katz/v. Rotberg, GemO, RdNr. 14 zu § 10; Seeger/Wunsch, Kommunalrecht in Bad.-Württ., 5. Aufl., S. 101).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.03.1984 - 2 S 279/83

    Klärbeitrag bei Mängeln des Abwasserkanals

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.03.1990 - 1 S 619/87
    Die Möglichkeit, ein Grundstück an eine öffentliche Ent- oder Versorgungsleitung anzuschließen, setzt -- auch als Voraussetzung für die Entstehung der Beitragspflicht nach § 10 Abs. 6 Satz 1 Alt. 1 KAG -- voraus, daß der Herstellung einer Leitungsverbindung zwischen dem Grundstück und der öffentlichen Versorgungsleitung keine tatsächlichen oder rechtlichen Hindernisse entgegenstehen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 1.3.1984 -- 2 S 194/82 -- BWGZ 184, 277, und vom 16.3.1984 -- 2 S 279/83 -- BWGZ 1984, 480 jew. m.w.N.; OVG Münster, Urteil vom 31.5.1974, KStZ 1974, 235, und vom 6.4.1976, KStZ 1976, 158; Dietzel, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, RdNr. 541; Seeger/Gössl, KAG, § 10 Anm. 5.1 a).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2012 - 1 S 3072/11

    Tatsächliche Anschlussmöglichkeit für Hinterliegergrundstück an Wasserversorgung

    Die in einer Wasserversorgungssatzung einer Gemeinde dem einzelnen Eigentümer auferlegte Pflicht, sein Grundstück, auf dem Wasser verbraucht wird, an die öffentliche Wasserversorgungsanlage anzuschließen, wenn es an eine öffentliche Straße mit einer betriebsfertigen Versorgungsleitung grenzt oder seinen unmittelbaren Zugang zu einer solchen Straße durch einen Privatweg hat, setzt die tatsächliche und rechtliche Möglichkeit voraus, ein Grundstück an eine öffentliche Versorgungsleitung anzuschließen (Fortführung der Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsurteile vom 30.03.1990 - 1 S 619/87 - NVwZ-RR 1990, 502 und vom 18.03.2004 - 1 S 2121/03 -).

    Erforderlich ist dabei eine dingliche Sicherung des Durchleitungsrechts (vgl. Senatsurteil vom 30.03.1990, a.a.O.).

    Hiernach ist die tatsächliche Anschlussmöglichkeit regelmäßig gegeben, wenn das Grundstück unmittelbar (gegebenenfalls mit einer zu ihm gehörenden Zuwegung) an eine kanalisierte Straße angrenzt, in der die Leitungen, an die angeschlossen werden soll, bis in Höhe des anzuschließenden Grundstücks verlegt sind (vgl. Senatsurteile vom 30.03.1990 - 1 S 619/87 - NVwZ-RR 1990, 502 [betr.

    Ein Hinterlieger-grundstück ist rechtlich nur dann an die öffentliche Wasserversorgungsleitung anschließbar, wenn die Möglichkeit, Wasser durch die Fremdgrundstücke zu leiten, dauerhaft gesichert ist.Erforderlich ist dabei eine dingliche Sicherung des Durchleitungsrechts, sei es öffentlichrechtlich in der Gestalt einer Baulast oder zivilrechtlich durch eine Grunddienstbarkeit (vgl. Senatsurteil vom 30.03.1990, a.a.O.; vgl. auch die Erläuterungen zur Mustersatzung einer Abwassersatzung des Gemeindetags Baden-Württemberg Nr. 3.2.2.5, BWGZ 1997, 261 ff., 264, sowie die Erläuterungen zur Mustersatzung einer Wasserversorgungssatzung des Gemeindetags Baden-Württemberg Nr. 3.1.5.2, BWGZ 1996, 654 ff., 657).

    Solange ein Vorgehen nach § 7e Abs. 1 Satz 1 NRG oder § 88 Abs. 2 WG nur möglich ist, aber weder ein öffentlichrechtlicher noch ein privatrechtlicher Duldungstitel vorliegt, ist die erforderliche rechtlich dauerhafte Sicherung des Durchleitungsrechts nicht gegeben (vgl. Senatsurteil vom 30.03.1990, a.a.O.; Erläuterungen zur Mustersatzung einer Wasserversorgungssatzung, a.a.O.; Gössl, a.a.O., § 32 KAG Nr. 1.2.2).

  • VG Stuttgart, 23.02.2021 - 7 K 4602/19

    Nichtigerklärung einer Kreisrätewahl wegen gemeindlicher Plakattafeln,

    § 10 Abs. 2 vermittelt nur ein subjektives Recht auf Benutzung einer bestehenden Einrichtung, nicht aber auf deren Existenz (vgl. VGH BW, Urt. v. 30.3.1990 - 1 S 619/87 -, NVwZ-RR 1990, 502).
  • OVG Thüringen, 03.09.2008 - 1 KO 559/07

    Zum Anspruch auf Belieferung mit Trinkwasser aus der öffentlichen

    Die Möglichkeit, ein Grundstück an eine öffentliche Versorgungsleitung anzuschließen, setzt voraus, dass der Herstellung einer Leitungsverbindung zwischen dem Grundstück und der öffentlichen Versorgungsleitung jedenfalls keine tatsächlichen oder rechtlichen Hindernisse entgegenstehen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30.03.1990 - 1 S 619/87 -, zitiert nach Juris, Rdnr. 23 m. w. N.).
  • VG Karlsruhe, 27.05.2004 - 5 K 1461/04

    Schließung einer Abfallsauganlage - kein Anspruch der Einwohner auf Fortbestand

    Sie haben nicht zur Folge, dass die Einwohner oder die sonstigen in § 1 Abs. 4 AWS genannten Personen auch die Schaffung oder Beibehaltung einer öffentlichen Einrichtung verlangen können (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.12.1964 - VII C 194.63 - VerwRspr 17, 359; BGH, Urt. v. 09.06.1969 - III ZR 183/66 - DVBl. 1970, 145; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.03.1990 - 1 S 619/87 - NVwZ-RR 1990, 502; OVG Brandenburg, Beschl. v. 30.12.1996, aaO.; Gern, a.a.O. Rn. 293 und 302 m. w. Nachw.).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.06.1992 - 1 S 873/91

    Zur Abhängigkeit eines Erschließungsanspruchs vom Abschluß einer

    Den vom Kläger neben dem Anschluß an die öffentliche Wasserversorgung weiter begehrten Anschluß an die öffentliche Entwässerungsanlage steht, wie das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 30.3.1990 - 1 S 619/87 -) ausgeführt hat, bereits entgegen, daß im für die Entscheidung maßgeblichen Zeitpunkt eine rechtliche Anschlußmöglichkeit nicht gegeben ist.
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